Mindestanforderung

Bei den von uns erstellten Begehungsanalysen werden die baulichen Mindestanforderungen, wie vom VdS - Verband der Sachversicherer - gefordert, berücksichtigt und bewertet.

Die Einhaltung der baulichen Mindestanforderungen ist entscheidend für die Haftungssituation der Verantwortlichen, sowie das Verhalten (Schadensregulierung bei Nichteinhalten der Mindestanforderungen) des Versicherers im Schadensfall.

Über diese Mindestanforderungen hinaus werden von uns bei diesen Begehungsanalysen das
Grundschutzhandbuch des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik),
die EU-Normen sowie der eigene Verfügbarkeitsanspruch berücksichtigt.

Sollten Ihnen die baulichen Mindestanforderungen nicht bekannt sein wählen Sie  07158 / 9811888.